Der Amtsanwalt nimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr und tritt in Strafsachen beim Amtsgericht auf.
Er ist Beamter in einer Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes.
Zum Amtsanwalt werden in erster Linie Rechtspfleger ernannt,
- die zuvor an der Fachhochschule die Ausbildung und (erster) Prüfung zum Diplom-Rechtspfleger (FH) bestanden haben,
- sich anschließend einige Jahre im Rechtspflegerdienst bewährt haben und
- die Zusatzausbildung zum Amtsanwalt mit besonderer (zweiter) Prüfung erfolgreich absolviert haben.
Auf den nachfolgenden Seiten halten wir zahlreiche Informationen über den Deutschen Amtsanwaltsverein e.V., die Interessenvertretung der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte im Bereich der Bundesrepublik Deutschland, inklusive seiner Landesverbände für Sie bereit.
Neben allgemeinen Informationen und Terminen können Sie sich die veröffentlichten Dokumente als PDF-Datei herunterladen.