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Willkommen
auf den Seiten des Deutschen Amtsanwaltsvereins e.V.!

Der Amtsanwalt nimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr und tritt in Strafsachen beim Amtsgericht auf.
Er ist Beamter in einer Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes.
Zum Amtsanwalt werden in erster Linie Rechtspfleger ernannt,
- die zuvor an der Fachhochschule die Ausbildung und (erster) Prüfung zum Diplom-Rechtspfleger (FH) bestanden haben,
- sich anschließend einige Jahre im Rechtspflegerdienst bewährt haben und
- die Zusatzausbildung zum Amtsanwalt mit besonderer (zweiter) Prüfung erfolgreich absolviert haben.
Auf den nachfolgenden Seiten halten wir zahlreiche Informationen über den Deutschen Amtsanwaltsverein e.V., die Interessenvertretung der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte im Bereich der Bundesrepublik Deutschland, inklusive seiner Landesverbände für Sie bereit.
Neben allgemeinen Informationen und Terminen können Sie sich die veröffentlichten Dokumente als PDF-Datei herunterladen.

Ermitteln!

Die Amtsanwältin oder der Amtsanwalt leitet die Ermittlungen bis zu deren Abschluss. Dabei müssen neben be- auch alle entlastenden Tatsachen erforscht werden.

Anklagen?

Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Amtsanwältin oder der Amtsanwalt darüber zu entscheiden, ob Anklage erhoben, ein Strafbefehl beantragt oder das Verfahren eingestellt wird.

Sitzungsvertretung

Die Amtsanwältin oder der Amtsanwalt vertritt die Staatsanwaltschaft  in der Hauptverhandlung vor Gericht. Dies ist in der Regel vor dem Strafrichter beim Amtsgericht.

Rechtspflege

Die Amtsanwältin oder der Amtsanwalt wird vorwiegend bei Delikten wie z.B. Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Körperverletzung oder Verkehrsstraftaten tätig.