Der AMTSANWALT die AMTSANWÄLTIN nimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr und tritt in Strafsachen vor dem Amtsgericht auf.
Er/Sie ist Beamter/Beamtin in einer Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes.
Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland leisten als Organ der Rechtspflege einen bedeutsamen und wirkungsvollen Beitrag in der Strafjustiz.
Zum Amtsanwalt werden grundsätzlich Rechtspfleger/innen ernannt, die