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Sitzungsvertretung
Der amtsanwaltliche Dienst.
Ein wichtiger Teil der Strafrechtspflege
in der Bundesrepublik Deutschland!
Der Amtsanwalt nimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr und tritt in Strafsachen beim Amtsgericht auf.
Er ist Beamter in einer Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes.
Zum Amtsanwalt werden in erster Linie Rechtspfleger
ernannt,
- die zuvor an der Fachhochschule die Ausbildung und (erster) Prüfung zum Diplom-Rechtspfleger (FH) bestanden haben,
- sich anschließend einige Jahre im Rechtspflegerdienst bewährt haben und
- die Zusatzausbildung zum
Amtsanwalt mit besonderer (zweiter) Prüfung erfolgreich absolviert haben.
Auf den nachfolgenden Seiten halten wir zahlreiche Informationen über den Deutschen Amtsanwaltsverein e.V., die Interessenvertretung der Amtsanwältinnen
und Amtsanwälte im Bereich der Bundesrepublik Deutschland, inklusive seiner Landesverbände für Sie bereit.
Neben allgemeinen Informationen und Terminen können Sie sich die veröffentlichten Dokumente als PDF-Datei herunterladen.
Die Amtsanwältin oder der Amtsanwalt leitet die Ermittlungen bis zu deren Abschluss. Dabei müssen neben be- auch alle entlastenden Tatsachen erforscht werden.
Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Amtsanwältin oder der Amtsanwalt darüber zu entscheiden, ob Anklage erhoben, ein Strafbefehl beantragt oder das Verfahren eingestellt wird.
Die Amtsanwältin oder der Amtsanwalt vertritt die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung vor Gericht. Dies ist in der Regel vor dem Strafrichter beim Amtsgericht.
Die Amtsanwältin oder der Amtsanwalt wird vorwiegend bei Delikten wie z.B. Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Körperverletzung oder Verkehrsstraftaten tätig.
Informieren Sie sich über das Berufbild
der Amtsanwältin / des Amtsanwalts.
Erfahren Sie mehr über den Deutschen Amtsanwaltsverein.
Deutschland ist ein föderalistischer Staat. Justiz ist in der Kompetenz der Bundesländer. Der DAAV untergliedert sich derzeit in 13 Landesgruppen.
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